STEUERSTRAFRECHT · GÜSTROW
Worüber Mandanten aus Güstrow mit uns sprechen
Lebensmittelproduktion, Getränkeherstellung und bargeldnaher Handel machen Güstrower Betriebe anfällig für Umsatz- und Lohnsteuerprüfungen. Bei Vorwürfen prüfen wir Selbstanzeige und Verteidigung mit Anbindung an das Amtsgericht Güstrow und das Landgericht Rostock.
In der Güstrower Lebensmittel- und Getränkebranche entzünden sich Vorwürfe oft an Kassenführung, Schwund und Eigenverbrauch. Wir prüfen die Buchlage und klären, ob eine Nacherklärung das Verfahren entschärft, bevor die Prüfung zur Fahndung wird.
Diese Punkte tauchen in Mandaten aus Güstrow und Landkreis Rostock besonders häufig auf:
- Selbstanzeige nach § 371 AO – Fristen, Vollständigkeit, Wirksamkeit
- Verteidigung bei Bargeld-, Kassen- und Umsatzsteuerprüfungen in Tourismus und Gastronomie
- Hausdurchsuchung und Beschlagnahme – sofortiges Krisenmanagement
- Verständigung mit Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft
