STEUERSTRAFRECHT · ROSTOCK
Worüber Mandanten aus Rostock mit uns sprechen
Reederei, Gastronomie und Bauwirtschaft sind in Rostock typische Felder für Bargeld-, Umsatz- und Lohnprüfungen, aus denen schnell ein Steuerstrafverfahren wird. Wir verbinden Verteidigung und Nacherklärung so, dass das laufende Geschäft am Standort Rostock handlungsfähig bleibt.
Bei Rostocker Hafen- und Bauprojekten geht es steuerstrafrechtlich oft um Subunternehmer und Scheinrechnungen quer durch eine Lieferkette. Wir grenzen die eigene Verantwortung früh ab, damit nicht fremdes Verhalten dem Mandanten zugerechnet wird.
Diese Punkte tauchen in Mandaten aus Hanse- und Universitätsstadt Rostock besonders häufig auf:
- Selbstanzeige nach § 371 AO – Fristen, Vollständigkeit, Wirksamkeit
- Verteidigung bei Bargeld-, Kassen- und Umsatzsteuerprüfungen in Tourismus und Gastronomie
- Hausdurchsuchung und Beschlagnahme – sofortiges Krisenmanagement
- Verständigung mit Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft
