STEUERSTRAFRECHT · BOLTENHAGEN
Worüber Mandanten aus Boltenhagen mit uns sprechen
Kurzzeitvermietung und Gastronomie im Ostseebad stehen regelmäßig im Fokus von Umsatz- und Einkommensteuerprüfungen. Wir bewerten, ob nicht erklärte Vermietungseinkünfte über eine saubere Selbstanzeige bereinigt werden können, bevor die Steuerfahndung anklopft.
Boltenhagener Kurzzeitvermietung läuft oft über Portale, deren Daten der Finanzverwaltung inzwischen vorliegen. Wir bewerten realistisch, ob nicht erklärte Einnahmen über eine rechtzeitige Selbstanzeige bereinigt werden können, bevor eine Kontrollmitteilung eintrifft.
Diese Punkte tauchen in Mandaten aus Boltenhagen und Landkreis Nordwestmecklenburg besonders häufig auf:
- Selbstanzeige nach § 371 AO – Fristen, Vollständigkeit, Wirksamkeit
- Verteidigung bei Bargeld-, Kassen- und Umsatzsteuerprüfungen in Tourismus und Gastronomie
- Hausdurchsuchung und Beschlagnahme – sofortiges Krisenmanagement
- Verständigung mit Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft
