ARBEITSRECHT · GÜSTROW
Worüber Mandanten aus Güstrow mit uns sprechen
Güstrows Mittelstand aus Lebensmittel-, Getränke- und Metallbaubetrieben sowie der Gesundheitswirtschaft bringt Kündigungen, Schichtmodelle und Aufhebungsverträge mit klar betrieblicher Prägung mit sich. Für den Landkreis Rostock ist das Arbeitsgericht Rostock zuständig, dessen 3-Wochen-Frist wir sofort sichern.
In Güstrows produzierenden Betrieben prägen Schichtarbeit, Zeitkonten und saisonale Auslastung die Konflikte. Wir prüfen Arbeitszeit- und Befristungsmodelle, bevor aus einer Kündigung ein Streit über Überstunden und Annahmeverzug wird.
Diese Punkte tauchen in Mandaten aus Güstrow und Landkreis Rostock besonders häufig auf:
- Kündigungsschutzklage – die 3-Wochen-Frist (§ 4 KSchG) vor den Arbeitsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern sichern
- Abfindung verhandeln – mit Blick auf Saison-, Schicht- und Tarifstrukturen der Küstenregion
- Aufhebungsvertrag und Befristung prüfen – Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden
- Abmahnung, Versetzung und Zeugnis sauber abwehren
