STEUERSTRAFRECHT · BAD DOBERAN
Worüber Mandanten aus Bad Doberan mit uns sprechen
Wo Hotellerie, Gastronomie und vermögende Privatkunden zusammenkommen, sind Bargeld- und Vermögensprüfungen häufig. Verfahren laufen am Amtsgericht Bad Doberan – wir bereiten Selbstanzeige oder Verteidigung mit Diskretion und Rücksicht auf den Ruf des Betriebs vor.
Bei renommierten Doberaner Betrieben wiegt der Reputationsschaden oft schwerer als die Steuernachforderung selbst. Wir führen Selbstanzeige oder Verteidigung am Amtsgericht Bad Doberan betont diskret, damit Gäste- und Geschäftsbeziehungen unberührt bleiben.
Diese Punkte tauchen in Mandaten aus Bad Doberan und Landkreis Rostock besonders häufig auf:
- Selbstanzeige nach § 371 AO – Fristen, Vollständigkeit, Wirksamkeit
- Verteidigung bei Bargeld-, Kassen- und Umsatzsteuerprüfungen in Tourismus und Gastronomie
- Hausdurchsuchung und Beschlagnahme – sofortiges Krisenmanagement
- Verständigung mit Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft
