ARBEITSRECHT · BOLTENHAGEN
Worüber Mandanten aus Boltenhagen mit uns sprechen
Als Ostseebad arbeitet Boltenhagen stark saisonal – befristete Verträge, Aushilfen und Kündigungen zum Saisonende sind hier die Regel. Wir prüfen Befristungsketten und Aufhebungsverträge und vertreten Beschäftigte wie Betriebe vor dem für Nordwestmecklenburg zuständigen Arbeitsgericht Schwerin.
Wer in Boltenhagen Saison für Saison befristet beschäftigt wird, kann über die Kette der Befristungen einen unbefristeten Anspruch erworben haben. Wir prüfen diese Befristungsketten gezielt, bevor die Frist zur Entfristungsklage am Arbeitsgericht Schwerin abläuft.
Diese Punkte tauchen in Mandaten aus Boltenhagen und Landkreis Nordwestmecklenburg besonders häufig auf:
- Kündigungsschutzklage – die 3-Wochen-Frist (§ 4 KSchG) vor den Arbeitsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern sichern
- Abfindung verhandeln – mit Blick auf Saison-, Schicht- und Tarifstrukturen der Küstenregion
- Aufhebungsvertrag und Befristung prüfen – Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden
- Abmahnung, Versetzung und Zeugnis sauber abwehren
