ARBEITSRECHT · SCHWERIN
Worüber Mandanten aus Schwerin mit uns sprechen
Als Landeshauptstadt bündelt Schwerin viele Beschäftigte in Landesbehörden und im öffentlichen Dienst – arbeitsrechtliche Mandate drehen sich hier oft um Eingruppierung, Befristung und Aufhebungsverträge im TV-L-Umfeld. Kündigungsschutzklagen aus Schwerin werden vor dem Arbeitsgericht Schwerin verhandelt, für das wir Abfindung und Zeugnis früh vorbereiten.
Im öffentlichen Dienst Schwerins hängt viel an korrekter Stufenzuordnung und befristeten Vertretungsketten – hier lohnt der Blick ins Kleingedruckte oft mehr als der Streit ums Ob der Kündigung. Wir prüfen Eingruppierung und Befristungsgrund, bevor wir am Arbeitsgericht Schwerin Klage erheben.
Diese Punkte tauchen in Mandaten aus Landeshauptstadt Schwerin besonders häufig auf:
- Kündigungsschutzklage – die 3-Wochen-Frist (§ 4 KSchG) vor den Arbeitsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern sichern
- Abfindung verhandeln – mit Blick auf Saison-, Schicht- und Tarifstrukturen der Küstenregion
- Aufhebungsvertrag und Befristung prüfen – Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden
- Abmahnung, Versetzung und Zeugnis sauber abwehren
