ARBEITSRECHT · GADEBUSCH
Worüber Mandanten aus Gadebusch mit uns sprechen
Viele Gadebuscher arbeiten im Raum Schwerin oder Lübeck – Kündigung und Aufhebungsvertrag betreffen daher oft länderübergreifende Pendelverhältnisse. Kündigungsschutzklagen werden vor dem für Nordwestmecklenburg zuständigen Arbeitsgericht Schwerin geführt, dessen Frist wir sofort sichern.
Arbeitet ein Gadebuscher in Lübeck, kann ein anderes Bundesland und ein anderes Arbeitsgericht zuständig sein – das prüfen wir vor jeder Klage. Für Streitigkeiten mit Bezug nach Nordwestmecklenburg bleibt das Arbeitsgericht Schwerin der Anknüpfungspunkt.
Diese Punkte tauchen in Mandaten aus Gadebusch und Landkreis Nordwestmecklenburg besonders häufig auf:
- Kündigungsschutzklage – die 3-Wochen-Frist (§ 4 KSchG) vor den Arbeitsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern sichern
- Abfindung verhandeln – mit Blick auf Saison-, Schicht- und Tarifstrukturen der Küstenregion
- Aufhebungsvertrag und Befristung prüfen – Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden
- Abmahnung, Versetzung und Zeugnis sauber abwehren
