Susanne König - Fachanwältin für Familienrecht in Wismar

Fachanwältin für Familienrecht

Rechtsanwältin  Susanne König

Rechtsanwältin Susanne König, Jahrgang 1970, stammt gebürtig aus dem westfälischen Bad Oeynhausen.


Direkt nach dem Abitur 1989 nahm sie im selben Jahr das Studium der Rechtswissenschaft an der westfälischen Wilhelmsuniversität in Münster auf und legte Ende 1996 erfolgreich ihr zweites juristisches Staatsexamen ab.


Mitte 1997 gründete Frau Rechtsanwältin König zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Birger Schade die Kanzlei König & Schade in Wismar.


Schon während ihres Studiums spezialisierte sich Frau Rechtsanwältin König auf dem Gebiet des Familienrechts und arbeitete dort in entsprechenden Arbeitsgemeinschaften. Seit 2016 ist sie berechtigt, den Titel Fachanwältin für Familienrecht zu führen.

Um ihre Kompetenzen in diesem Bereich immer wieder den aktuellen Rechtsprechungen und Gesetzesänderungen anzupassen, nimmt sie regelmäßig an entsprechenden Fortbildungen teil. Hier werden von Frau Rechtsanwältin Susanne König auch Fortbildungen besucht, die zudem das Erbrecht mit einbinden.


Sie berät und unterstützt bei allen Fragen im Zusammenhang mit familienrechtlichen Problematiken, wie Trennung, Scheidung, Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang.


Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Erbrecht. Von der erbrechtlichen Erstberatung über detaillierte Testamentsberatung bis zur Durchsetzung bereits entstandener erbrechtlicher Ansprüche ist Frau Rechtsanwältin König ihre kompetente Ansprechpartnerin.