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Wir sind ein verlässlicher Partner bei Streitigkeiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich im Rahmen des privaten Bau- und Architektenrechtes.
Das Spektrum unserer Arbeit umfasst dabei insbesondere folgende Schwerpunkte:
Allgemeines Vertragsrecht
Bauträgervertrag
Beweissicherungsverfahren
Nachbarschaftsrecht
Bauordnungsrecht
Gewährleistung
Bauvertrag, nach BGB und VOB/B
Bauprozess
Grundstücks- und Immobilienrecht
Bauplanungsrecht
Architektenrecht