Erbengemeinschaft
Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam Erben werden. Der Nachlass gehört den Miterben gemeinschaftlich, bis er auseinandergesetzt wird.
Einzelne Miterben können grundsätzlich nicht allein über Nachlassgegenstände verfügen. Entscheidungen über Immobilien, Konten, Verkäufe oder Verteilungen erfordern regelmäßig Abstimmung. Gerade deshalb entstehen in Erbengemeinschaften schnell Blockaden.
Ziel ist meist die Auseinandersetzung des Nachlasses. Dafür müssen Nachlasswerte, Verbindlichkeiten, Nutzungen und Ausgleichsansprüche strukturiert erfasst werden. Eine klare Dokumentation erleichtert Vergleiche und reduziert Eskalationsrisiken.
