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Vermächtnis

Ein Vermächtnis ist eine Zuwendung in Testament oder Erbvertrag, durch die eine bestimmte Person einen konkreten Vorteil erhalten soll, ohne selbst Erbe zu werden.

Der Vermächtnisnehmer erhält nicht automatisch Eigentum am vermachten Gegenstand. Er hat vielmehr einen Anspruch gegen den oder die Erben auf Erfüllung des Vermächtnisses. Das kann etwa Geld, Schmuck, ein Fahrzeug, ein Wohnrecht oder ein bestimmter Nachlassgegenstand sein.

Wichtig ist die Abgrenzung zur Erbeinsetzung. Wer jemanden als Erben einsetzen will, sollte dies klar formulieren. Unklare Formulierungen führen häufig zu Streit darüber, ob eine Erbenstellung oder nur ein Vermächtnisanspruch gewollt war.