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Erbschein

Der Erbschein ist ein gerichtliches Zeugnis, das ausweist, wer Erbe geworden ist und in welchem Umfang die Erben zur Verfügung über den Nachlass berechtigt sind.

Beantragt wird der Erbschein beim Nachlassgericht. Er wird häufig benötigt, wenn Banken, Grundbuchamt oder Vertragspartner einen Nachweis der Erbenstellung verlangen. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, kann ein Erbschein in manchen Fällen entbehrlich sein.

Vor dem Antrag sollte geprüft werden, ob die Erbschaft angenommen werden soll und ob der Nachlass überschuldet sein könnte. Ein unüberlegter Antrag kann als Annahme der Erbschaft gewertet werden und haftungsrechtliche Folgen haben.