Pflichtteil
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanspruch naher Angehöriger, die durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurden oder weniger erhalten als ihnen mindestens zusteht.
Pflichtteilsberechtigt sind insbesondere Kinder, Ehegatten und unter bestimmten Voraussetzungen Eltern des Erblassers. Der Anspruch richtet sich auf Geld gegen die Erben, nicht auf bestimmte Nachlassgegenstände. Entscheidend ist deshalb der Wert des Nachlasses zum Todeszeitpunkt.
In der Praxis stehen Auskunft, Nachlassverzeichnis und Bewertung im Mittelpunkt. Immobilien, Konten, Unternehmensbeteiligungen und Schenkungen müssen sauber erfasst werden, damit der Anspruch realistisch berechnet oder abgewehrt werden kann.
