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Aufhebungsvertrag

Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Anders als bei einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis nicht einseitig beendet, sondern auf Basis eines gemeinsamen Vertrags. Der Aufhebungsvertrag ist nach § 623 BGB schriftlich abzuschließen und enthält in der Regel Regelungen zu Beendigungstermin, Abfindung, Resturlaub, Freistellung, Wettbewerbsverbot und Arbeitszeugnis.

In der Praxis bedeutet ein Aufhebungsvertrag häufig eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III), wenn die Beendigung nicht durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt ist. Vor Unterzeichnung lohnt sich daher eine arbeits- und sozialrechtliche Prüfung – insbesondere, wenn Abfindung, Steuerwirkung (Fünftelregelung) und Arbeitslosengeld zusammen optimiert werden sollen.