Abfindung
Einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Eine Abfindung ist gesetzlich nicht garantiert: Sie wird in der Regel im Rahmen eines Aufhebungsvertrags, eines gerichtlichen Vergleichs oder über § 1a Kündigungsschutzgesetz vereinbart. Die Höhe orientiert sich häufig an der sogenannten Regelabfindung von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr; in der Praxis ist die Verhandlungsposition jedoch oft deutlich besser.
Steuerlich kann die Fünftelregelung greifen, wenn die Zahlung als Entschädigung für entgangene Einnahmen erfolgt und in einem einzigen Veranlagungszeitraum zufließt. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung lohnt sich, weil Aufhebungsvertrag, Sperrzeit und steuerliche Behandlung eng zusammenhängen.
