KSW Gruppe - Rechtsanwälte Fachanwälte Wismar

Abmahnung

Schriftliche oder mündliche Rüge eines konkret beschriebenen Fehlverhaltens des Arbeitnehmers, verbunden mit der Aufforderung zu künftigem vertragsgemäßem Verhalten und der Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen für den Wiederholungsfall.

Die Abmahnung erfüllt drei Funktionen: Sie konkretisiert die Pflichtverletzung, dokumentiert sie und warnt den Arbeitnehmer vor weiteren Maßnahmen bis hin zur verhaltensbedingten Kündigung. Sie ist regelmäßig die Voraussetzung dafür, dass eine spätere Kündigung wegen gleichartigen Verhaltens wirksam ist.

Arbeitnehmer können gegen eine unberechtigte Abmahnung vorgehen: Es besteht ein Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte, wenn die Abmahnung unrichtige Tatsachen behauptet, das Verhalten nicht genau bezeichnet oder unverhältnismäßig ist. Eine fundierte arbeitsrechtliche Bewertung lohnt sich, weil eine ungeprüfte Abmahnung später als Brandbeschleuniger für eine Kündigung dient.