KSW Gruppe - Rechtsanwälte Fachanwälte Wismar

Leitende Angestellte

Führungskräfte mit eigenverantwortlicher Personal- oder Entscheidungsverantwortung, insbesondere Prokuristen und Generalbevollmächtigte, denen nach § 5 Abs. 3 BetrVG eine herausgehobene Stellung im Unternehmen zukommt.

Für leitende Angestellte gelten Sonderregeln: Das Betriebsverfassungsgesetz ist auf sie nur eingeschränkt anwendbar, sie werden vom Sprecherausschuss vertreten. Im Kündigungsschutzgesetz greift zwar der allgemeine Schutz, der Arbeitgeber kann jedoch nach § 14 Abs. 2 KSchG ohne Angabe von Gründen die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung beantragen.

In der Praxis führt diese Sonderstellung regelmäßig zu komplexen Abfindungsverhandlungen. Hinzu kommen typische Streitpunkte wie Tantiemen, Wettbewerbsverbote, Bonusregelungen und vertragliche Karenzentschädigungen. Eine spezialisierte arbeitsrechtliche Begleitung ist entscheidend, um Beendigungspakete für Führungskräfte rechts- und steueroptimal zu gestalten.