ARBEITSRECHT · POTSDAM
Worüber Mandanten aus Potsdam mit uns sprechen
Potsdams Arbeitsmarkt aus Landesverwaltung, Forschungseinrichtungen und Medienwirtschaft bringt überdurchschnittlich viele befristete und projektgebundene Verträge mit sich. Kündigungsschutzklagen werden vor dem Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel verhandelt, das in Potsdam Gerichtstage abhält – die 3-Wochen-Frist sichern wir sofort.
In Potsdams Forschungs- und Medienbetrieben hängt die Wirksamkeit einer Befristung oft am Sachgrund und an der Vorbeschäftigung. Wir prüfen die Befristungskette und führen Kündigungs- wie Entfristungsklagen über die Potsdamer Gerichtstage des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel.
Diese Punkte tauchen in Mandaten aus Landeshauptstadt Potsdam besonders häufig auf:
- Kündigungsschutzklage – die 3-Wochen-Frist (§ 4 KSchG) vor den Arbeitsgerichten im Land Brandenburg wahren
- Abfindung und Sozialplan verhandeln – auf dokumentierter Risikolage statt Faustformel
- Aufhebungsvertrag prüfen – Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden
- Abmahnung, Versetzung und Zeugnis sauber abwehren
