ARBEITSRECHT · FALKENSEE
Worüber Mandanten aus Falkensee mit uns sprechen
In Falkensee trifft eine Kündigung oft den Hauptverdiener eines nach Berlin pendelnden Haushalts – Abfindung, Aufhebungsvertrag und Sperrzeit müssen dann zusammen gedacht werden. Für das Havelland ist das Arbeitsgericht Neuruppin zuständig, dessen 3-Wochen-Frist wir sofort sichern.
Weil viele Falkenseer beim selben Berliner Arbeitgeber beschäftigt sind, prüfen wir bei betriebsbedingten Kündigungen früh, ob die Sozialauswahl trägt. Den Auftakt erledigen Berufspendler meist abends per Videotermin – die Klage selbst läuft dann beim Arbeitsgericht Neuruppin.
Diese Punkte tauchen in Mandaten aus Falkensee und Landkreis Havelland besonders häufig auf:
- Kündigungsschutzklage – die 3-Wochen-Frist (§ 4 KSchG) vor den Arbeitsgerichten im Land Brandenburg wahren
- Abfindung und Sozialplan verhandeln – auf dokumentierter Risikolage statt Faustformel
- Aufhebungsvertrag prüfen – Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden
- Abmahnung, Versetzung und Zeugnis sauber abwehren
