
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht in Wismar
Diskrete Strafverteidigung in Wismar – Verfahren kontrollieren, Risiken früh begrenzen.
Steuerstrafverfahren verlangen sofortiges, strategisch durchdachtes Handeln. Für Mandantinnen und Mandanten aus Wismar und Nordwestmecklenburg treten wir diskret gegenüber Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachenstelle und Staatsanwaltschaft auf – angeführt von Rechtsanwalt Birger Schade.
Besteuerungs- und Strafverfahren laufen dabei parallel; über steuerliche Streitfragen entscheidet für Mecklenburg-Vorpommern das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald. Wir behalten beide Ebenen im Blick, um Selbstbelastungen zu vermeiden und früh eine tragfähige Gesamtlösung anzusteuern.
Kernkompetenzen
- Akteneinsicht und Verteidigungslinie: Auswertung der Ermittlungsakte und Festlegung der Strategie, bevor erste Erklärungen abgegeben werden.
- Selbstanzeige mit Augenmaß: Vollständige Nacherklärung über alle offenen Jahre, sauber abgestimmt auf laufende Prüfungen und Fristen.
- Begleitung bei Durchsuchung und Beschlagnahme: Erreichbarkeit ab der ersten Stunde und geordnete Reaktion vor Ort in Wismar und Umgebung.
- Steuern und Strafrecht aus einer Hand: Abgestimmte Kommunikation mit Finanzamt und Steuerfahndung, damit beide Verfahren zusammen gedacht werden.
In Wismar gilt: keine Einlassung ohne abgestimmte Verteidigung. Je früher wir eingebunden sind, desto besser lässt sich das Verfahren steuern.
STEUERSTRAFRECHT KOMPAKT
Steuerstrafrecht in Wismar: Häufige Fragen
Welches Finanzgericht ist für Wismar zuständig?
Für steuerliche Streitigkeiten in Wismar und Nordwestmecklenburg entscheidet das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald. Im Steuerstrafverfahren laufen Besteuerungs- und Strafverfahren parallel und sollten von Beginn an aufeinander abgestimmt geführt werden.
Wer ermittelt im Steuerstrafverfahren?
In der Regel die Steuerfahndung und die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts, bei größeren Fällen auch die Staatsanwaltschaft. Erkenntnisse fließen in beide Verfahren ein – Aussagen sollten deshalb ausschließlich über die Verteidigung erfolgen.
Was sollte ich bei Vorladung oder Durchsuchung zuerst tun?
Keine Angaben zur Sache ohne Verteidiger, den Beschluss genau lesen und Protokoll sowie Beschlagnahmeliste anfordern. Rufen Sie uns sofort an, damit die entscheidenden ersten Stunden strukturiert ablaufen.
