Unternehmenskauf
Der Unternehmenskauf bezeichnet die rechtsgeschäftliche Übertragung eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils. In der Praxis wird zwischen dem Share Deal – dem Erwerb von Geschäftsanteilen – und dem Asset Deal – dem Erwerb einzelner Wirtschaftsgüter – unterschieden. Beide Strukturen unterliegen unterschiedlichen gesellschafts-, steuer- und arbeitsrechtlichen Regeln.
Ein typischer M&A-Prozess umfasst die Letter of Intent, eine umfassende rechtliche, finanzielle und steuerliche Due Diligence, den Unternehmenskaufvertrag mit Garantien, Freistellungen und Kaufpreisanpassungsmechanismen sowie das Closing. Beim Share Deal an einer GmbH ist eine notarielle Beurkundung zwingend (§ 15 GmbHG); beim Asset Deal können einzelne Vermögensgegenstände formfrei übertragen werden, abhängig von Grundstücken, Verträgen und gewerblichen Schutzrechten gelten jedoch eigene Formerfordernisse.
Zentrale Themen sind der Übergang von Arbeitsverhältnissen nach § 613a BGB (Betriebsübergang), kartellrechtliche Anmeldepflichten, Investitionsprüfungen nach AWG sowie die steuerliche Optimierung der Transaktionsstruktur. Wegen der Komplexität sollten Verkäufer und Käufer frühzeitig eine integrierte Beratung aus Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht einbinden, um Haftungsfallen und Wertverluste zu vermeiden.
