Steuerstrafverfahren
Das Steuerstrafverfahren ist das besondere Strafverfahren bei Verdacht einer Steuerstraftat, insbesondere der Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Es richtet sich nach den Vorschriften der Strafprozessordnung, ergänzt durch die §§ 385 ff. Abgabenordnung (AO).
Eingeleitet wird das Verfahren typischerweise durch die Straf- und Bußgeldsachenstelle des Finanzamts, die Steuerfahndung oder die Staatsanwaltschaft. Mit der Einleitung enden die strafbewehrten Mitwirkungspflichten des Betroffenen aus dem Besteuerungsverfahren: Es gilt das Recht zu schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen. Steuerliche Erklärungspflichten bestehen jedoch grundsätzlich für nicht von der Tat erfasste Zeiträume fort.
Im Verfahren laufen Besteuerung und Strafverfolgung parallel. Beweismittel aus der Betriebsprüfung können in das Strafverfahren überführt werden; umgekehrt nutzt die Steuerfahndung umfassende Eingriffsbefugnisse wie Durchsuchung und Beschlagnahme. Erfolgreiche Verteidigung setzt das frühe Zusammenwirken von Strafverteidigung und steuerlicher Beratung voraus, damit Aussagen, Selbstanzeigeoptionen und tatsächliche Verständigungen abgestimmt eingesetzt werden können.
