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Scheidung

Die Scheidung ist die gerichtliche Auflösung einer Ehe durch Beschluss des Familiengerichts. Geregelt ist sie in den §§ 1564 ff. BGB.

Voraussetzung ist nach deutschem Recht das Scheitern der Ehe. Dieses wird in der Regel vermutet, wenn die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt leben und beide der Scheidung zustimmen, oder wenn die Trennung bereits drei Jahre andauert. Bei besonderen Härten – etwa bei häuslicher Gewalt – kann die Ehe ausnahmsweise auch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden.

Mit dem Scheidungsantrag werden zugleich häufig sogenannte Folgesachen verhandelt: Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt sowie Fragen zu Sorge- und Umgangsrecht. Vor dem Familiengericht herrscht Anwaltszwang. Eine frühzeitige Beratung lohnt sich, um Trennungsdatum, Kontenstand und Versorgungsanwartschaften sauber zu dokumentieren und einvernehmliche Lösungen vorzubereiten.