Gesellschafterstreit
Der Gesellschafterstreit beschreibt jede Form ernsthafter Konflikte zwischen den Anteilseignern einer Gesellschaft – insbesondere in der GmbH, der GmbH & Co. KG sowie in Personengesellschaften. Auslöser sind häufig divergierende strategische Vorstellungen, Streit um die Geschäftsführung, Auseinandersetzungen über Gewinnverwendung oder Vorwürfe der Treuepflichtverletzung.
Rechtlich stehen den Gesellschaftern zahlreiche Instrumente zur Verfügung: Auskunfts- und Einsichtsrechte, Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse, der Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund (§ 140 HGB analog bzw. § 34 GmbHG i.V.m. der Satzung), die Einziehung von Geschäftsanteilen sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Mitgesellschafter oder die Geschäftsführung (actio pro socio).
Eskaliert der Streit, sind regelmäßig parallele Verfahren vor Landgericht (Kammer für Handelssachen) und ggf. einstweiligem Rechtsschutz zu führen. Wegen der wirtschaftlichen Tragweite und der mitunter existenziellen Folgen für das Unternehmen empfiehlt sich eine frühzeitige strategische Beratung, die Satzung, Gesellschaftervereinbarung, Geschäftsführerdienstverträge sowie steuerliche Konsequenzen ganzheitlich in den Blick nimmt.
