Geschäftsführerhaftung
Die Geschäftsführerhaftung erfasst die persönliche, mit dem Privatvermögen einzustehende Verantwortlichkeit des GmbH-Geschäftsführers. Grundnorm ist § 43 GmbHG: Der Geschäftsführer hat die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anzuwenden und haftet bei deren Verletzung der Gesellschaft gegenüber auf Schadensersatz.
Neben dieser Innenhaftung bestehen zahlreiche Außenhaftungstatbestände: Insolvenzverschleppungshaftung nach § 15a InsO, Haftung für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge nach § 266a StGB, steuerliche Haftung nach §§ 34, 69 AO sowie deliktische Haftung gegenüber Geschäftspartnern. Hinzu kommen branchenspezifische Pflichten, etwa aus Geldwäscherecht, Lieferkettengesetz oder Datenschutz.
Zentrale Risikobereiche sind Krisensituationen: Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung greifen kurze Insolvenzantragsfristen, deren Versäumung schnell zu persönlicher Haftung und strafrechtlicher Verfolgung führen kann. Eine Business-Judgment-Rule-konforme Dokumentation unternehmerischer Entscheidungen, ein funktionierendes Compliance-System und eine D&O-Versicherung mit ausreichender Deckung gehören deshalb zur Grundausstattung jeder Geschäftsführungstätigkeit.
