Betriebsprüfung
Die Betriebsprüfung – auch Außenprüfung genannt – ist eine umfassende Überprüfung der steuerlich relevanten Verhältnisse eines Unternehmens durch das Finanzamt. Gesetzliche Grundlage sind die §§ 193 ff. Abgabenordnung (AO) sowie die Betriebsprüfungsordnung.
Die Prüfung wird mit einer Prüfungsanordnung angekündigt, in der Umfang, Prüfungszeitraum und Prüfer benannt werden. Üblicherweise werden mehrere zusammenhängende Steuerarten und Veranlagungszeiträume gleichzeitig untersucht. Der Steuerpflichtige trifft umfangreiche Mitwirkungspflichten: Er muss Unterlagen vorlegen, Auskünfte erteilen und – seit Einführung der digitalen Betriebsprüfung – auch elektronische Daten gemäß GoBD bereitstellen.
Folge einer Betriebsprüfung sind häufig Nachforderungen, Nachzahlungszinsen und in problematischen Fällen die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens. Eine sorgfältige Vorbereitung, die strukturierte Begleitung des Prüfungsverfahrens und eine substantiierte Stellungnahme zur Schlussbesprechung können die Steuerbelastung wesentlich beeinflussen. Bei strafrechtlich relevanten Sachverhalten sollte unverzüglich ein im Steuerstrafrecht erfahrener Berater eingebunden werden.
