Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Wismar
Sichere Orientierung in persönlichen und rechtlich komplexen Situationen.
Familienrechtliche Konflikte sind emotional belastend und rechtlich anspruchsvoll. Wir schaffen Orientierung, strukturieren den Ablauf und vertreten Ihre Interessen mit der nötigen Klarheit.
In Wismar betreut Sie Rechtsanwältin Susanne König, Fachanwältin für Familienrecht, mit Schwerpunkt auf tragfähigen Lösungen – bei Bedarf streitvermeidend, im Konfliktfall jedoch durchsetzungsstark.
Kernkompetenzen
- Scheidung und Trennung: Rechtssichere Begleitung vom Trennungsjahr bis zum Scheidungstermin.
- Unterhalt: Berechnung und Durchsetzung von Kindes-, Trennungs- und nachehelichem Unterhalt.
- Zugewinnausgleich und Vermögensfragen: Transparente Aufbereitung und strategische Verhandlung.
- Sorge- und Umgangsrecht: Entwicklung kindgerechter, praktikabler Regelungen mit gerichtsfester Umsetzung.
Eine klare Strategie senkt das Konfliktrisiko und schafft Stabilität für alle Beteiligten. Wir beraten Sie frühzeitig, damit Entscheidungen nicht unter Zeitdruck getroffen werden müssen.

MASTER-RATGEBER
Familienrecht: Klarheit gewinnen, wenn vieles gleichzeitig zu klären ist
Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht – sicher orientiert in belastenden Phasen.
Familienrechtliche Konflikte verlaufen selten geradlinig: Emotionale Belastung und rechtliche Entscheidungen überlagern sich, und finanzielle, persönliche und kindbezogene Fragen müssen häufig gleichzeitig geklärt werden. Wer sich frühzeitig orientiert, kann viele Streitpunkte entschärfen und tragfähige Lösungen vorbereiten.
Dieser Ratgeber führt Sie strukturiert durch die zentralen Eckpfeiler des deutschen Familienrechts. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall, gibt Ihnen aber eine fundierte Grundlage, um die nächste Etappe klarsichtig anzugehen.
Trennung und Trennungsjahr: Der Beginn der rechtlichen Klärung
Eine Scheidung setzt nach deutschem Recht (§ 1565 BGB) grundsätzlich das Trennungsjahr voraus. Die Trennung beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem die Ehegatten «von Tisch und Bett» getrennt leben. Das ist auch innerhalb derselben Wohnung möglich, wenn Haushalt, Finanzen und Schlafbereich klar getrennt sind.
Ab diesem Zeitpunkt ändert sich vieles: Trennungsunterhalt kann verlangt werden, der Versorgungsausgleich beginnt zu laufen, und gemeinsame Vollmachten sollten überdacht werden. Eine klare Dokumentation des Trennungsdatums – schriftlich, mit Datum, idealerweise von beiden Seiten gegengezeichnet – erspart später regelmäßig Streit über den Beginn des Trennungsjahres.
Eine vorläufige Trennungsvereinbarung kann viele spätere Konflikte vermeiden: Sie regelt Trennungsunterhalt, die vorläufige Nutzung der Ehewohnung, den Umgang mit gemeinsamen Konten, die Aufteilung des Hausrats und den Umgang mit den Kindern – pragmatisch und ohne Vorgriff auf die endgültige Scheidung.
- Halten Sie das Trennungsdatum sauber fest – schriftlich und mit Datum.
- Eine Trennung «innerhalb des Hauses» ist möglich, aber strikt zu dokumentieren.
- Überprüfen Sie nach der Trennung Ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Scheidung: Ablauf, Voraussetzungen, Folgen
Die Scheidung erfolgt durch Beschluss des Familiengerichts. Voraussetzung sind in der Regel das vollendete Trennungsjahr und das Scheitern der Ehe. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Jahr; bei einer strittigen Scheidung kann das Verfahren nach drei Jahren Trennung auch ohne Zustimmung des anderen Ehegatten gestützt werden.
Mit der Scheidung werden im sogenannten Verbund mehrere Folgesachen gemeinsam verhandelt: der Versorgungsausgleich, gegebenenfalls Unterhalt und Zugewinnausgleich sowie Fragen zu Hausrat und Wohnung. Eine sorgfältige Vorbereitung – idealerweise vor Einreichung des Antrags – ist wirtschaftlich oft entscheidend, weil mit der Anhängigkeit wichtige Stichtage festgeschrieben werden.
In nahezu jedem Fall lohnt es sich, eine Scheidungsfolgenvereinbarung schon vor Einreichung des Antrags zu prüfen. Sie kann den Verfahrensumfang erheblich reduzieren und den Ablauf planbar machen.
Unterhalt: Kindes-, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt
Das deutsche Familienrecht unterscheidet klar zwischen Kindesunterhalt (§§ 1601 ff. BGB), Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) und nachehelichem Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB). Jeder Anspruch folgt eigenen Voraussetzungen, eigenen Berechnungsregeln und unterschiedlichen Möglichkeiten der Befristung.
Der Kindesunterhalt orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle – abhängig vom bereinigten Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und vom Alter des Kindes. Der Trennungsunterhalt richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen und besteht nur bis zur Rechtskraft der Scheidung. Der nacheheliche Unterhalt verlangt grundsätzlich einen Anknüpfungstatbestand – etwa Kinderbetreuung, Krankheit, Alter oder Aufstockung – und ist häufig zu befristen.
In der Beratung ist die exakte Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens entscheidend: Werbungskosten, Schuldenraten, berufsbedingte Aufwendungen und die Erwerbsobliegenheit – jeder dieser Posten kann den Unterhalt deutlich verschieben.
- Die Düsseldorfer Tabelle wird regelmäßig angepasst – ziehen Sie stets die aktuelle Fassung heran.
- Unterhaltstitel wie eine Jugendamtsurkunde oder ein gerichtlicher Beschluss sind später leichter durchsetzbar.
- Auskunftsansprüche bestehen wechselseitig (§ 1605 BGB).
Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
Ohne Ehevertrag leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei der Scheidung wird der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs ausgeglichen: Das Anfangsvermögen (zum Zeitpunkt der Eheschließung) und das Endvermögen (zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags) werden einander gegenübergestellt.
Eine saubere Aufstellung beider Vermögensseiten – mit Immobilien, Versicherungen, Wertpapieren, Schulden, Schenkungen und Erbschaften – ist die Grundlage jeder Verhandlung. Komplex wird es bei Unternehmensbeteiligungen, gemischten Schenkungen oder grenzüberschreitendem Vermögen.
Bei Immobilien ist häufig entscheidend, ob die Ehewohnung im gemeinsamen Eigentum steht, wer sie weiter nutzt und wie sich eine Auseinandersetzung wirtschaftlich tragbar gestalten lässt.
Sorge- und Umgangsrecht
Die gemeinsame elterliche Sorge bleibt nach Trennung und Scheidung in aller Regel erhalten (§ 1671 BGB). Die Übertragung der alleinigen Sorge ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen vorgesehen – vor allem dann, wenn das Kindeswohl es konkret erfordert.
Wichtiger als die formale Sorge ist in vielen Fällen der konkrete Umgang: feste, planbare Umgangszeiten, Regelungen für Ferien, Geburtstage und Feiertage sowie die Modalitäten der Übergabe. Ausgewogene und gerichtsfeste Vereinbarungen reduzieren Konflikte und schaffen Stabilität für das Kind.
Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gelten andere Maßstäbe und Verfahrensregeln. Auch hier ist frühzeitige anwaltliche Begleitung entscheidend, um die richtigen Schritte einzuleiten.
Was Sie frühzeitig regeln können
Viele Streitpunkte lassen sich entschärfen, bevor sie eskalieren: Eine Trennungsvereinbarung kann Trennungsunterhalt, die vorläufige Nutzung der Ehewohnung, den Umgang und den Haushalt strukturieren. Ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann komplexe Vermögensverhältnisse verlässlich ordnen.
Auch ohne unmittelbaren Konflikt sollten Sie in einer Trennungssituation Ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung überprüfen. Trennung und Scheidung verändern den Kreis der Bevollmächtigten – ohne ausdrückliche Änderung gilt die alte Vollmacht zunächst weiter.
Familienrecht braucht Klarheit und Diskretion. Wenn Sie Ihre Situation einordnen oder das weitere Vorgehen planen möchten, ist der Strategie-Check ein guter Einstieg – er hilft, die zentralen Fragen frühzeitig zu identifizieren. Anschließend gehen wir die Details im persönlichen Gespräch durch.
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