STEUERSTRAFRECHT · BAD BELZIG
Worüber Mandanten aus Bad Belzig mit uns sprechen
Bargeldnahe Kur- und Gastronomiebetriebe stehen im Fläming regelmäßig im Prüfungsfokus. Bei Vorwürfen klären wir Selbstanzeige und Verteidigung mit direktem Bezug zum Amtsgericht Bad Belzig.
Bei Kur- und Gesundheitsbetrieben mischen sich oft steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze, was Erklärungsfehler begünstigt. Wir arbeiten die Jahre auf und prüfen, ob eine rechtzeitige Selbstanzeige strafbefreiend wirkt.
Diese Punkte tauchen in Mandaten aus Bad Belzig und Landkreis Potsdam-Mittelmark besonders häufig auf:
- Selbstanzeige nach § 371 AO – Fristen, Vollständigkeit, Wirksamkeit
- Verteidigung bei Lohn-, Umsatz- und Subunternehmerprüfungen in Industrie, Bau und Agrar
- Hausdurchsuchung und Beschlagnahme – sofortiges Krisenmanagement
- Verständigung mit Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft
