
Handels- und Gesellschaftsrecht in Brandenburg an der Havel
Verlässliche Strukturen für Unternehmen in Brandenburg an der Havel und im Havelland.
Unternehmen in Brandenburg an der Havel und im westlichen Brandenburg benötigen klare Vertrags- und Gesellschaftsstrukturen, damit Entscheidungen auch in Konfliktsituationen Bestand haben. Rechtsanwältin Mareen Michaelis berät Geschäftsleitung und Gesellschafter bei zentralen Weichenstellungen.
Handels- und Registersachen aus dem hiesigen Bezirk werden beim Amtsgericht Potsdam geführt; übergeordnet ist das Landgericht Potsdam, während das Brandenburgische Oberlandesgericht seinen Sitz in Brandenburg an der Havel hat. Unser Fokus liegt auf rechtssicherer Gestaltung, effizienter Konfliktlösung und Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen.
Kernkompetenzen
- Gründung, Register und Satzung: Gesellschaftsrechtliche Gestaltung mit Blick auf Handelsregisterpraxis beim Amtsgericht Potsdam.
- Beschlussfassung und Gesellschafterstreit: Vorbereitung von Versammlungen, Prüfung von Beschlussmängeln und strategische Konfliktführung.
- Vertragswerk für regionale Geschäftsbeziehungen: Liefer-, Dienstleistungs- und Kooperationsverträge mit klaren Leistungs- und Haftungsregeln.
- Geschäftsleitung in Krise und Wachstum: Beratung zu Organpflichten, Haftung und Dokumentation unternehmerischer Entscheidungen.
Saubere Vertragswerke und klare Zuständigkeiten reduzieren Streitrisiken erheblich. Wir unterstützen Unternehmen in Brandenburg an der Havel mit Weitblick.
GESELLSCHAFTSRECHT KOMPAKT
Häufige Fragen für Unternehmen und Gesellschafter
Welche Punkte sind im Gesellschaftsvertrag besonders streitanfällig?
Abfindungsregelungen, Mehrheitserfordernisse, Wettbewerbsverbote und Hinauskündigungsklauseln. Wer hier präzise Formulierungen wählt, verhindert spätere langwierige Verfahren über Bewertung und Wirksamkeit.
Wie sichert man Beschlüsse rechtssicher ab?
Form-, Frist- und Ladungserfordernisse strikt einhalten, Beschlussvorlagen vorab verteilen und Protokolle nachvollziehbar führen. Ohne diese Disziplin steigt das Risiko erfolgreicher Beschlussanfechtungen deutlich.
Welche Pflichten treffen mich als Geschäftsführer in der Krise?
Zahlungsfähigkeit und Überschuldung sind laufend zu prüfen. Bei Krisensignalen gelten verschärfte Sorgfaltsmaßstäbe; eine verspätete Insolvenzantragstellung führt zu persönlicher Haftung und kann strafrechtliche Konsequenzen auslösen.
